Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1993

Geschäftszahl

92/14/0182

Rechtssatz

Betreffend die AfA ist zwischen den Anschaffungskosten eines Mietobjektes und den Herstellungskosten eines solchen Objektes zu differenzieren, weil ein angeschafftes Mietobjekt bereits mit der Anschaffung zur Vermietung bereitsteht, die Bereitstellung bei einem hergestellten Gebäude aber erst mit dessen Fertigstellung möglich ist.