Verwaltungsgerichtshof
02.03.1993
92/14/0182
Betreffend die AfA ist zwischen den Anschaffungskosten eines Mietobjektes und den Herstellungskosten eines solchen Objektes zu differenzieren, weil ein angeschafftes Mietobjekt bereits mit der Anschaffung zur Vermietung bereitsteht, die Bereitstellung bei einem hergestellten Gebäude aber erst mit dessen Fertigstellung möglich ist.