Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1993

Geschäftszahl

92/14/0182

Rechtssatz

Bei Gebäuden, die der Vermietung dienen, ist die Geltendmachung der AfA nicht erst mit der Vermietung zulässig, sondern schon ab der in der Vermietungsabsicht erfolgten Bereitstellung des Gebäudes, weil bei Gebäuden die rein altersbedingte Abnutzung in den Vordergrund tritt (Hinweis E 27.11.1984, 83/14/0046, 0048).