Verwaltungsgerichtshof
02.03.1993
92/14/0182
Bei Gebäuden, die der Vermietung dienen, ist die Geltendmachung der AfA nicht erst mit der Vermietung zulässig, sondern schon ab der in der Vermietungsabsicht erfolgten Bereitstellung des Gebäudes, weil bei Gebäuden die rein altersbedingte Abnutzung in den Vordergrund tritt (Hinweis E 27.11.1984, 83/14/0046, 0048).