Verwaltungsgerichtshof
12.08.1994
92/14/0125
Ob die Geschäftsführer einer abgabenpflichtigen GmbH Rechtsnachfolger der GmbH iSd Paragraph 1409, ABGB waren, ist für die Frage der Haftung nach Paragraph 9, BAO in Verbindung mit Paragraph 80, BAO nicht relevant. Entscheidend ist nur, daß sie im Streitzeitraum Geschäftsführer der GmbH waren.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/14/0126