Verwaltungsgerichtshof
15.12.1993
92/13/0218
Die Versendung eines Bescheides betreffend die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Abgabehinterziehung stellt auch dann, wenn die Sendung nicht behoben wird, eine Verfolgungshandlung iSd Paragraph 14, Absatz 3, FinStrG dar.