Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.1994

Geschäftszahl

92/13/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0126 E 11. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein auf Paragraph 299, BAO gestützter Aufhebungsbescheid einer Aufsichtsbehörde schon dann nicht rechtswidrig, wenn er sich in einem der herangezogenen Aufhebungsgründe als berechtigt erweist (Hinweis E 19.3.1986, 85/13/0096).