Verwaltungsgerichtshof
27.07.1994
92/13/0058
Eine Abmachung zwischen den Organwaltern des Abgabengläubigers und dem Abgabenschuldner über den Inhalt der Abgabenschuld ist ohne abgabenrechtliche Bedeutung (Hinweis E 29.4.1992, 88/17/0128).