Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.02.1995

Geschäftszahl

92/12/0286

Rechtssatz

Prozeßfähigkeit und Dienstfähigkeit (iSd Paragraph 14, Absatz 3, BDG 1979) sind zweierlei; die Bejahung der Prozeßfähigkeit bedeutet nicht auch (schon deshalb) eine Bejahung der Dienstfähigkeit.