Verwaltungsgerichtshof
25.01.1995
92/12/0286
Für die Frage der Prozeßfähigkeit des Antragstellers kommt es darauf an, ob der ASt die Tragweite des Verfahrens und außerdem auch jeder von ihm gesetzten Verfahrenshandlung (oder Unterlassung) zu erkennen vermag.