Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1995

Geschäftszahl

92/12/0286

Rechtssatz

Für die Frage der Prozeßfähigkeit des Antragstellers kommt es darauf an, ob der ASt die Tragweite des Verfahrens und außerdem auch jeder von ihm gesetzten Verfahrenshandlung (oder Unterlassung) zu erkennen vermag.