Verwaltungsgerichtshof
26.05.1993
92/12/0260
Ob dem Beamten eine Beschäftigung, die an sich Gegenstand des allgemeinen Arbeitsmarktes ist, tatsächlich vermittelt werden kann, ist für die abstrakt vorzunehmende Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ohne Bedeutung (Hinweis E 19.2.1992, 90/12/0140).