Verwaltungsgerichtshof
29.09.1993
92/12/0125
GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0069 4
(hier: Klärung im Wege des Paragraph 20 a, Absatz 3, Wr DO)
Ein Recht auf bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht bloß dann, wenn durch diese Dienstaufträge die aus dem Dienstrecht entspringenden Rechte und Pflichten des Beamten berührt werden (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112).