Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1993

Geschäftszahl

92/12/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0134 2

Stammrechtssatz

Daß für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten auf unbestimmte Zeit keinesfalls eine im allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden darf, ergibt sich aus dem Ernennungserfordernis für diese Bedienstetengruppe nach der Anl1 zum BDG 1979 in Ziffer 21 /, 2, Litera a, in Abgrenzung zu dem Ernennungserfordernis für Universitätsprofessoren gem der Anl1 zum BDG 1979 Ziffer 20, Litera b,