Verwaltungsgerichtshof
26.05.1993
92/12/0096
GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0134 2
Daß für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten auf unbestimmte Zeit keinesfalls eine im allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden darf, ergibt sich aus dem Ernennungserfordernis für diese Bedienstetengruppe nach der Anl1 zum BDG 1979 in Ziffer 21 /, 2, Litera a, in Abgrenzung zu dem Ernennungserfordernis für Universitätsprofessoren gem der Anl1 zum BDG 1979 Ziffer 20, Litera b,