Verwaltungsgerichtshof
28.09.1993
92/11/0267
GRS wie VwGH E 1993/05/18 92/11/0234 4
Wurde dem Bf zufolge begangener Alkoholdelikte die Lenkerberechtigung bereits zweimal (hier jeweils für die Dauer von 18 Monaten) entzogen, so zeigt dies seine Neigung zur Begehung solcher Delikte auf.