Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1993

Geschäftszahl

92/11/0267

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/11/0158 1

Stammrechtssatz

Bereits im Verweigern der Atemluftprobe liegt eine bestimmte Tatsache iSd Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG.