Verwaltungsgerichtshof
28.09.1993
92/11/0267
GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/11/0158 1
Bereits im Verweigern der Atemluftprobe liegt eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e KFG.Bereits im Verweigern der Atemluftprobe liegt eine bestimmte Tatsache iSd Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG.