Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1993

Geschäftszahl

92/11/0251

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/18 92/11/0234 4

(hier: 20 Monate Entziehungszeit)

Stammrechtssatz

Wurde dem Bf zufolge begangener Alkoholdelikte die Lenkerberechtigung bereits zweimal (hier jeweils für die Dauer von 18 Monaten) entzogen, so zeigt dies seine Neigung zur Begehung solcher Delikte auf.