Verwaltungsgerichtshof
01.12.1992
92/11/0202
Damit daß, anstatt dem Bf auf Grund seines Antrages die strittigen Beiträge zur Nachzahlung vorzuschreiben, ein von ihm gar nicht gestellter Antrag um Nichtvorschreibung des Nachzahlungsbetrages abgewiesen wurde, hat die belangte Behörde dem Bf die Möglichkeit genommen, eine spruchmäßig zu erfolgende Beitragsvorschreibung im einzelnen zu bekämpfen.