Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1992

Geschäftszahl

92/11/0191

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/18/0368 E 20. April 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 5, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, StVO ergibt sich nicht, dass die Pflicht, der Aufforderung der Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung der Atemluftprobe Folge zu leisten, nur "an Ort und Stelle" (Hinweis E 9.4.1980, 1994/78) bestünde.