Verwaltungsgerichtshof
17.11.1992
92/11/0158
Bereits im Verweigern der Atemluftprobe liegt eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e KFG.Bereits im Verweigern der Atemluftprobe liegt eine bestimmte Tatsache iSd Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG.