Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1992

Geschäftszahl

92/11/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/07 92/11/0081 2

Stammrechtssatz

Alkoholdelikte iSd Paragraph 99, Absatz eins, StVO zählen zu den verwerflichsten Übertretungen der Straßenverkehrsordnung (Hinweis E 15.1.1991, 90/11/0170). Diese Verwerflichkeit wird durch den Umstand entscheidend erhöht, daß der Antragsteller ein Wiederholungstäter ist (Begehung von 3 Alkoholdelikten in 3 Jahren).