Verwaltungsgerichtshof
20.10.1992
92/11/0108
Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG stellt nicht auf die Bestrafung wegen einer Übertretung nach Paragraph 99, Absatz eins, StVO ab, sondern auf das Begehen eines derartigen Deliktes.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/11/0109