Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1992

Geschäftszahl

92/11/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/03/0213 2

Stammrechtssatz

Daß jemand wegen eines Vergehens nach Paragraph 81, Ziffer 2, StGB nicht verurteilt worden ist, stellt keine Entscheidung einer Frage dar, die in Ansehung eines Schuldspruches nach Paragraph 99, Absatz eins, Litera c, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 6, StVO eine bindende Vorfragenentscheidung zum Inhalt gehabt hätte.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/11/0109