Verwaltungsgerichtshof
20.10.1992
92/11/0108
GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/03/0213 2
Daß jemand wegen eines Vergehens nach Paragraph 81, Ziffer 2, StGB nicht verurteilt worden ist, stellt keine Entscheidung einer Frage dar, die in Ansehung eines Schuldspruches nach Paragraph 99, Absatz eins, Litera c, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 6, StVO eine bindende Vorfragenentscheidung zum Inhalt gehabt hätte.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/11/0109