Verwaltungsgerichtshof
24.05.1993
92/10/0471
GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0111 1
Es belastet einen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit, wenn die Beh die "interne Aufgabenteilung der Vorstandsmitglieder" nicht untersucht, da diese für die strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft iSd Paragraph 9, Absatz eins, VStG irrelevant ist (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0178).