Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1993

Geschäftszahl

92/10/0471

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/20 90/04/0266 2

Stammrechtssatz

Ist die Vertretungsbefugnis einer juristischen Person einem Kollektivorgan übertragen, ist die Strafbestimmung des Paragraph 367, Ziffer 2, GewO 1973 auch auf ein einzelnes Mitglied dieses Organes anzuwenden, ohne daß dieses einen Rechtsanspruch auf gleichzeitige oder gemeinsame Bestrafung aller Mitglieder des Kollektivorganes hat (Hinweis E 12.12.1969, 1749/68, VwSlg 7696 A/1969).