Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1993

Geschäftszahl

92/10/0470

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Lebensmitteleigenschaft kommt es auf das jeweilige Produkt an (Hinweis E 17.10.1988, 88/10/0126). Die Bestimmung des Produktes entscheidet über seine Einstufung als Lebensmittel iSd Paragraph 2, LMG.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/10/0476