Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1993

Geschäftszahl

92/10/0470

Rechtssatz

Diätetische Lebensmittel müssen immer auch Lebensmittel iSd Paragraph 2, LMG 1975 sein. Die Eignung eines Stoffes, einen der in Paragraph 17, Absatz eins, Litera a und Litera b, LMG 1975 aufgezählten Zwecke zu erfüllen, allein gibt diesem Stoff noch nicht die Eigenschaft eines diätetischen Lebensmittels (Hinweis E 22.12.1980, 1795, 1797/80, VwSlg 10329 A/1980). Die belangte Behörde hat daher zu Recht zunächst geprüft, ob es sich bei den gegenständlichen Produkten um Lebensmittel handelt, und sich sodann im Hinblick auf die zutreffende Verneinung dieser Frage nicht mehr mit dem Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 17, Absatz eins, LMG 1975 befaßt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/10/0476