Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1994

Geschäftszahl

92/10/0468

Rechtssatz

Der Begriff "Gutachten" in Paragraph 9, Absatz eins, Litera b, LMG 1975 ist dahingehend zu ergänzen, daß dem Verbot solche "Gutachten" unterliegen, die nach dem Erscheinungsbild des Hinweises nach der Verkehrsauffassung mit Angehörigen der Heilberufe in Zusammenhang zu bringen sind.