Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1994

Geschäftszahl

92/10/0459

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/26 94/10/0042 2

Stammrechtssatz

Auch "Auspendler", die ihren Arbeitsplatz in der nahegelegenen Landeshauptstadt haben, versorgen sich im allgemeinen in möglichster Nähe zur Wohnsitzgemeinde mit Heilmitteln (Hinweis E 24.3.1992, 87/08/0089).