Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1994

Geschäftszahl

92/10/0459

Rechtssatz

Das ApG geht bei der Beurteilung des Bedarfes keineswegs von der Vorstellung aus, daß Gemeindebürger die in ihrer eigenen Gemeinde gelegene Apotheke in Anspruch nehmen.