Verwaltungsgerichtshof
30.05.1994
92/10/0458
GRS wie 84/07/0227 E 7. April 1987 VwSlg 12437 A/1987 RS 1 (hier: Errichtung eines Geheges)
Dass die Errichtung einer Anlage für den Jagdbetrieb (hier: Jagd- und Wildfutterhütte) einer Bewilligung (hier: gemäß Paragraph 17, Absatz 2, ForstG 1975) nicht bedurfte, hätte - weil einem Rodungsantrag für eine Maßnahme, die einer Rodungsbewilligung nicht bedarf, nicht stattgegeben werden darf - konsequenterweise zu dem Ergebnis führen müssen, dass die Forstbehörde den Antrag auf Erteilung der Bewilligung abzuweisen gehabt hätte. Dass die Behörde zu diesem Ergebnis auf Grund anderer rechtlicher Erwägungen gelangte, konnte nichts an der Rechtmäßigkeit des allein der Rechtskraft fähigen abweisenden Spruches ändern. (Hinweis auf E vom 20.1.1981, 3744/80)