Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1993

Geschäftszahl

92/10/0447

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hegt - auch im Hinblick auf das Legalitätsprinzip - keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Paragraph 3, Absatz 2, Slbg UmweltanwaltschaftsG in Verbindung mit §44 a Abs1 Litera b, Slbg NatSchG 1977 in der Fassung 1992/41. Die durch die erwähnten Vorschriften dem Naturschutzbeauftragen eingeräumte Möglichkeit, durch Erklärung den Eintritt der Landesumweltanwaltschaft in die Parteistellung zu bewirken, bedeutet keinen Verstoß gegen das Gebot, daß verfassungskonforme Grundlagen der Tätigkeit der Vollziehung ein gewisses Ausmaß an Bestimmtheit haben müssen, weil eindeutig determiniert ist, unter welchen Voraussetzungen die Landesumweltanwaltschaft Parteistellung erlangt.