Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1993

Geschäftszahl

92/10/0393

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/10/0020 8

Stammrechtssatz

Die finanzielle Beteiligung am Apothekenvermögen allein vermag die Legitimation als Partei nicht zu begründen

(Hinweis E 22.4.1991, 2441/79).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/10/0396