Verwaltungsgerichtshof
30.05.1994
92/10/0390
GRS wie VwGH E 1992/04/30 91/10/0156 2
Im Zuge der von Paragraph 17, ForstG 1975 vorgeschriebenen Interessenabwägung ist auch zu prüfen, ob für das Vorhaben, um das es geht, die Inanspruchnahme von Waldflächen überhaupt und bejahendenfalls im vollen Umfang erforderlich ist (Hinweis E 25.10.1978, 115/77).