Verwaltungsgerichtshof
21.12.1992
92/10/0190
Da hinsichtlich der Abgabe von (zum Teil) marinierten Salaten durch eine ca 20cm hohe Durchreiche (Plexiglasabdeckung) in Selbstbedienung die Möglichkeit der vom Gesetz pönalisierten Einwirkungen durch Kunden (zB Berühren, Anhusten oder Anhauchen) nicht offensichtlich ist, hätte es diesbezüglich ergänzender Feststellungen, zB eines Lokalaugenscheines bedurft.