Verwaltungsgerichtshof
17.05.1993
92/10/0147
Ein Entfernungsauftrag nach Paragraph 39, Absatz eins und Absatz 4, OÖ NatSchG 1982 in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz eins, legcit setzt einen konsenslos vorgenommenen Eingriff in das Landschaftsbild voraus.