Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1993

Geschäftszahl

92/10/0147

Rechtssatz

Ein Entfernungsauftrag nach Paragraph 39, Absatz eins und Absatz 4, OÖ NatSchG 1982 in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz eins, legcit setzt einen konsenslos vorgenommenen Eingriff in das Landschaftsbild voraus.