Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1993

Geschäftszahl

92/10/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/10/0027 E 16. Mai 1988 RS 7

Stammrechtssatz

Auch das Unterbleiben der "Verstärkung" einer Eingriffswirkung ("weitere Belastung")" durch einen weiteren Badesteg liegt im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes.