Verwaltungsgerichtshof
31.01.1994
92/10/0142
GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 1
Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß Paragraph 9, Absatz 3, LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.