Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1993

Geschäftszahl

92/10/0126

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/02 88/10/0179 2

Stammrechtssatz

Fragen der Bewilligungsfähigkeit sind in einem Verfahren zur Beseitigung eines konsenslosen Zustandes gem Paragraph 39, OÖ NatSchG unerheblich.