Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1994

Geschäftszahl

92/10/0106

Rechtssatz

Wird in der Regulierungsurkunde das Weiderecht ohne Beschränkung, insbesondere ohne Bedachtnahme auf forstpolizeiliche Vorschriften eingeräumt, so tritt das Verbot der Waldweide nach Paragraph 37, Absatz 3, ForstG 1975 zurück (Hinweis E 13.6.1989, 89/10/0074).