Verwaltungsgerichtshof
30.05.1994
92/10/0106
Wird in der Regulierungsurkunde das Weiderecht ohne Beschränkung, insbesondere ohne Bedachtnahme auf forstpolizeiliche Vorschriften eingeräumt, so tritt das Verbot der Waldweide nach Paragraph 37, Absatz 3, ForstG 1975 zurück (Hinweis E 13.6.1989, 89/10/0074).