Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1993

Geschäftszahl

92/10/0069

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0148 E 25. Mai 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Lautstarkes Schreien und Beschimpfen von Sicherheitswachebeamten mit unflätigen Worten vermag, sofern auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, den Tatbestand des Artikel römisch neun, Absatz eins, Ziffer eins, EGVG zu verwirklichen (Hinweis E 11.11.1985, 84/10/0227 und E 12.5. 1986, 86/10/0046).