Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1992

Geschäftszahl

92/10/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/09 89/10/0225 1

Stammrechtssatz

Paragraph 68, Absatz eins, AVG soll in erster Linie die wiederholte Aufrollung einer bereits entschiedenen Sache ohne nachträgliche Änderungen der Sachlage und Rechtslage verhindern (Hinweis E 23.6.1928, 50/28, VwSlg 15.276 A/1928)