Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.1995

Geschäftszahl

92/10/0054

Rechtssatz

Als liquide Zustimmung des Grundeigentümers iSd Paragraph 9, Absatz eins, Vlbg LSchG 1982 gilt auch ein diese Zustimmung ersetzendes Urteil eines Zivilgerichtes.