Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1993

Geschäftszahl

92/10/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/09 91/10/0250 3

Stammrechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes ist in bezug auf jeden See sehr hoch einzuschätzen (Hinweis E 17.3.1986, 85/10/0147).