Verwaltungsgerichtshof
08.09.1993
92/09/0399
Die vom VwGH unter dem Titel der Unzuständigkeit der belangten Behörde zu prüfende Rechtswidrigkeit eines Bescheides betrifft jeden Mangel der Organzuständigkeit, also grundsätzlich auch die falsche Zusammensetzung einer Kollegialbehörde (Hinweis E 10.3.1975, 2223/74, VwSlg 8782 A/1975).