Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1993

Geschäftszahl

92/09/0399

Rechtssatz

Die vom VwGH unter dem Titel der Unzuständigkeit der belangten Behörde zu prüfende Rechtswidrigkeit eines Bescheides betrifft jeden Mangel der Organzuständigkeit, also grundsätzlich auch die falsche Zusammensetzung einer Kollegialbehörde (Hinweis E 10.3.1975, 2223/74, VwSlg 8782 A/1975).