Verwaltungsgerichtshof
08.09.1993
92/09/0399
Gehört (im Beschwerdefall) der Beamte als "Gruppeninspektor" der Verwendungsgruppe W 2, Dienststufe 2 vergleiche Paragraph 144, Absatz eins, BDG 1979) an, so ist im Hinblick auf die Sonderbestimmung des Paragraph 144 a, BDG 1979 eine Leistungsfeststellung von "Besondere Leistung" auf "Arbeitserfolg aufgewiesen" zulässig.