Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1993

Geschäftszahl

92/09/0398

Rechtssatz

Die abschließende rechtliche Würdigung des dem Lehrer zur Last gelegten Verhaltens (Dienstpflichtverletzung) ist im Einleitungsbeschluß nicht erforderlich.