Verwaltungsgerichtshof
22.04.1993
92/09/0397
Die Prüfung der Arbeitsmarktlage erübrigt sich dann, wenn seitens des Arbeitgebers die Stellung jeder Ersatzkraft von vornherein abgelehnt wird (Hinweis E 25.9.1992, 92/09/0179 und E 18.2.1993, 92/09/0312).