Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1994

Geschäftszahl

92/09/0382

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0131 3

Stammrechtssatz

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß gleichzeitig gefaßt werden.