Verwaltungsgerichtshof
21.04.1994
92/09/0379
Ob das geschützte Objekt (hier: Badeanstalt) als Typus einer bestimmten Einrichtung seiner Bestimmung gemäß genützt wird bzw öffentlich zugänglich ist, ist im Verfahren nach Paragraph 2, DMSG in Verbindung mit Paragraph eins, Absatz eins, DMSG) im allgemeinen ohne Bedeutung (Hinweis E 5.2.1976, 1891/75).