Verwaltungsgerichtshof
18.03.1993
92/09/0366
GRS wie 92/09/0023 B 20. Februar 1992 RS 2
Liegt kein Fall des Paragraph 21, AuslBG vor, dann fehlt dem beantragten Ausländer die Beschwerdelegitimation (gegen die die erstinstanzliche Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG bestätigende Berufungsentscheidung des Landesarbeitsamtes).