Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1993

Geschäftszahl

92/09/0357

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2220/49 B 31. März 1951 RS 4

Stammrechtssatz

Wird eine Berufung abgewiesen statt als unzulässig zurückgewiesen, so wird der Beschwerdeführer dadurch nicht schlechter gestellt als durch deren Zurückweisung und konnte daher durch die Abweisung in seinen Rechten tatsächlich nicht verletzt werden. (Hinweis auf E vom 8.12.1950, Zl. 0972/47)