Verwaltungsgerichtshof
18.02.1993
92/09/0333
GRS wie 86/05/0124 E 25. November 1986 RS 2
(Hinweis auf E 30.10.1990, 88/04/0147).
Unter einer Vorfrage im Sinne des Paragraph 38, AVG 1950 ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage - als Gegenstand eines rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Abspruches - von einer anderen Verwaltungsbehörde oder von einem Gericht oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist (Hinweis E 12.10.1982, 82/05/0127).